Unternehmen kaufen Forschungsleistung ein!
Der Innovationsscheck kann unter anderem für die Erstellung von Prototypen, für Ideenstudien sowie für Vorbereitungsarbeiten für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben genutzt und bei Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingelöst werden.
Seit 2.1.2018 kann von forschungsinteressierten Unternehmen der Innovationsscheck mit Selbstbehalt (bis zu € 10.000,-) im elektronischen Kundenzentrum der FFG unter https://ecall.ffg.at beantragt werden.
Die Förderhöhe ist bis max. € 10.000,- individuell nutzbar. 80 % der Kosten können mit dem Scheck bezahlt werden (förderbare Gesamtkosten € 12.500,-), 20 % der Kosten sind als Selbstbehalt vom Unternehmen zu tragen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.ffg.at/InnovationsscheckmitSelbstbehalt
Hotline Innovationsscheck: 057755-5000
Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter
https://www.ffg.at/veranstaltungen/InnovationsscheckWebinar20032018
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